Psychotherapie Oberhausen Steuererklärung

Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar

Unsere Klienten können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an uns gezahlt haben, als sogenannte „Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so unter Umständen ihre Steuerlast mindern. Das Finanzgericht Münster hat entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn Weiterlesen…